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Sehr geehrter Kunde,
die Reisebedingungen sind auf der Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Reisebüro Verbands erarbeitet
worden und wurden von uns auf die spezifischen Belange der in unserem Hause ausgearbeiteten Reisen und Routen abgestimmt.
I. Anmeldung und Bestätigung
1. Ihre Anmeldung, die auch mündlich erfolgen kann, gilt als verbindliches Angebot. Der Reisevertrag kommt mit Eingang
der Buchungsbestätigung seitens der MM-Touristik GmbH bei Ihnen rechtswirksam zustande.
2. Weicht unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so unterrichten Sie uns bitte unverzüglich, wenn
Sie mit der Änderung nicht einverstanden sind. Ansonsten gilt auch eine schlüssige Erklärung, wie z.B. die
Leistung einer Anzahlung, die Leistung des vollständigen Reisepreises oder der Antritt der Reise als Genehmigung.
II. Bezahlung
Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung auf den Reisepreis von 10%, höchstens aber 250,- Euro pro Reiseteilnehmer fällig.
Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung muss mindestens bis 21 Tage vor Beginn der Reise
geleistet werden. Zahlung brauchen gemäß § 651k Abs. 3 BGB nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines geleistet werden.
III. Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich 1. aus der Buchungsbetätigung, fürsorglich aus
den Leistungsbeschreibungen, und 2. aus den besonderen Hinweisen im Prospekt.
IV. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der MM-Touristik GmbH nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Gewährleistungsansprüche entstehen nur, soweit
die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen, behalten wir uns vor,
Preiserhöhungen im Bereich der Beförderungskosten, Hafen- oder Flughafengebühren prozentual auf den Reisepreis
aufzuschlagen ebenso wie eine Verteuerung der Reise durch eine nachhaltige Wechselkursveränderung. In diesem Fall,
wovon wir Sie unverzüglich, jedoch spätestens 21 Tage vor Reiseantritt, in Kenntnis setzen, sind Sie berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt. Das Gleiche gilt auch,
wenn sich die Reiseleistungen erheblich ändern. Sie können statt dessen auch die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die MM-Touristik GmbH in der Lage ist, eine solche Reise aus ihrem
Angebot ohne Mehrpreis für den Reisenden anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der
Erklärung der MM-Touristik GmbH über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen.
V. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
1. Rücktritt
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung
bei der MM-Touristik GmbH. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag
zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann die MM-Touristik GmbH von dem Reisenden
eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen verlangen.
Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno) kann die MM-Touristik GmbH
anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung folgende pauschalisierte Stornoentschädigungen geltend machen:
Bei Rücktritt bis
60 Tage vor Reisebeginn: 50,- Euro
45 Tage vor Reisebeginn: 20%
30 Tage vor Reisebeginn: 30%
15 Tage vor Reisebeginn: 50%
5 Tage vor Reisebeginn oder später : 65%
Bei Reisen, in denen mehrtägige Schiffsreisen Bestandteil der Reise sind (z.B. Bei Galápagoskreuzfahrten),
gelten besondere Stornoentschädigungen:
Bei Rücktritt bis
60 Tage vor Reisebeginn: 30%
30 Tage vor Reisebeginn: 60%
5 Tage vor Reisebeginn oder später: 80%
Der Reisende hat das Recht nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei Abschluss einer
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung tritt der Reisende seine Ansprüche aus der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
bis zur Höhe der in diesem Abschnitt geregelten Stornohaftung an die MM-Touristik GmbH ab.
2. Umbuchung
Werden auf Wunsch des Reisenden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches
der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts,
der Unterkunft, der Person oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), so ist die MM-Touristik GmbH berechtigt,
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn Euro 25,- pro Person zu berechnen. Umbuchungen nach dem 30. Tag vor Reiseantritt sind
grundsätzlich nur im Ausnahmefall überhaupt möglich, wenn sie organisatorisch einfach und problemlos zu bewerkstelligen
sind. Insbesondere im Falle von Galapagos-Reisen reicht die Zeit dann oft nicht mehr, um noch Plätze auf anderen Schiffen
zu bekommen.
3. Ersatzperson
Bis 14 Tage vor Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Recht und Pflichten
aus dem Reisevertrag eintritt. Die MM-Touristik GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser
den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördlichen
Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem MM-Touristik
GmbH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
VI. Mindestteilnehmerzahl
Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl einer Ausschreibung nicht erreicht, kann die MM-Touristik GmbH
bis zum 21. Tage vor Reisebeginn die Reise absagen. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend
zurück; ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
VII. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise in den maßgeblichen Ländern durch politische Unruhen, Veränderungen der Witterungsverhältnisse, Krankheiten
oder eine sonstige Veränderung der lokalen Verhältnisse erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
behalten wir uns vor, die Reise mit dieser Begründung auch in Ihrem Interesse kurzfristig abzusagen.
Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen. Kündigt der Reisende, so gelten die Rücktrittsbedingungen
laut V dieser Bedingungen, falls die Kündigung vor Reiseantritt erfolgt. Wird die Reise im Falle höherer
Gewalt vom Reisenden nach Reiseantritt abgebrochen, behält die MM-Touristik GmbH außer den Kosten für die
Flüge ein angemessenes Entgelt für die bereits abgewohnten Reiseleistungen ein. Dafür ist andererseits
die MM-Touristik GmbH verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag
die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind
von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
VIII. Haftung des Reiseveranstalters
Die MM-Touristik GmbH haftet, wenn sie fremde Reisen oder Reisebestandteile lediglich als Agent bzw. Agentur vermittelt,
nur für die gewissenhafte Auswahl der Reiseveranstalter und für die ordnungsgemäße und wahrheitsgemäße Mitteilung der