Sehr geehrter Kunde,
die Reisebedingungen sind auf der Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Reisebüro Verbands erarbeitet
worden und wurden von uns auf die spezifischen Belange der in unserem Hause ausgearbeiteten Reisen und Routen abgestimmt.
I. Anmeldung und Bestätigung
1. Ihre Anmeldung, die auch mündlich erfolgen kann, gilt als verbindliches Angebot. Der Reisevertrag kommt mit Eingang
der Buchungsbestätigung seitens der MM-Touristik GmbH bei Ihnen rechtswirksam zustande.
2. Weicht unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so unterrichten Sie uns bitte unverzüglich, wenn
Sie mit der Änderung nicht einverstanden sind. Ansonsten gilt auch eine schlüssige Erklärung, wie z.B. die
Leistung einer Anzahlung, die Leistung des vollständigen Reisepreises oder der Antritt der Reise als Genehmigung.
II. Bezahlung
Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung auf den Reisepreis von 10%,
höchstens aber 250,- Euro pro Reiseteilnehmer fällig.
Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung muss
mindestens bis 21 Tage vor Beginn der Reise
geleistet werden. Zahlung brauchen gemäß § 651k Abs. 3
BGB nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines geleistet
werden.
III. Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich 1. aus der Buchungsbetätigung, fürsorglich aus
den Leistungsbeschreibungen, und 2. aus den besonderen Hinweisen im Prospekt.
IV. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages,
die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der MM-Touristik GmbH nicht wider Treu und Glauben
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Gewährleistungsansprüche entstehen nur, soweit
die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
Sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr
als 4 Monate liegen, behalten wir uns vor,
Preiserhöhungen im Bereich der Beförderungskosten, Hafen-
oder Flughafengebühren prozentual auf den Reisepreis
aufzuschlagen ebenso wie eine Verteuerung der Reise durch eine
nachhaltige Wechselkursveränderung. In diesem Fall,
wovon wir Sie unverzüglich, jedoch spätestens 21 Tage vor
Reiseantritt, in Kenntnis setzen, sind Sie berechtigt,
ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn die
Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt. Das Gleiche gilt auch,
wenn sich die Reiseleistungen erheblich ändern. Sie können
statt dessen auch die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die MM-Touristik GmbH in der
Lage ist, eine solche Reise aus ihrem
Angebot ohne Mehrpreis für den Reisenden anzubieten. Der Reisende
hat diese Rechte unverzüglich nach der
Erklärung der MM-Touristik GmbH über die Preiserhöhung
bzw. Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu
machen.
V. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
1. Rücktritt
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise
zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der
Rücktrittserklärung
bei der MM-Touristik GmbH. Dem Reisenden wird empfohlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom
Reisevertrag
zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten,
die Reise nicht an, so kann die MM-Touristik GmbH von dem Reisenden
eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der
gewöhnlich ersparten Aufwendungen verlangen.
Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Reisevertrag vor
Reiseantritt (Storno) kann die MM-Touristik GmbH
anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung
folgende pauschalisierte Stornoentschädigungen geltend machen:
Bei Rücktritt bis
60 Tage vor Reisebeginn: 50,- Euro
45 Tage vor Reisebeginn: 20%
30 Tage vor Reisebeginn: 30%
15 Tage vor Reisebeginn: 50%
5 Tage vor Reisebeginn oder später : 65%
Bei Reisen, in denen mehrtägige Schiffsreisen Bestandteil der Reise sind (z.B. Bei Galápagoskreuzfahrten),
gelten besondere Stornoentschädigungen:
Bei Rücktritt bis
60 Tage vor Reisebeginn: 30%
30 Tage vor Reisebeginn: 60%
5 Tage vor Reisebeginn oder später: 80%
Der Reisende hat das Recht nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer
Schaden entstanden ist. Bei Abschluss einer
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung tritt der Reisende seine
Ansprüche aus der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung
bis zur Höhe der in diesem Abschnitt geregelten Stornohaftung an
die MM-Touristik GmbH ab.
2. Umbuchung
Werden auf Wunsch des Reisenden nach der Buchung der Reise für
einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches
der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des
Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts,
der Unterkunft, der Person oder der Beförderungsart vorgenommen
(Umbuchung), so ist die MM-Touristik GmbH berechtigt,
bis zum 30. Tag vor Reisebeginn Euro 25,- pro Person zu berechnen.
Umbuchungen nach dem 30. Tag vor Reiseantritt sind
grundsätzlich nur im Ausnahmefall überhaupt möglich,
wenn sie organisatorisch einfach und problemlos zu bewerkstelligen
sind. Insbesondere im Falle von Galapagos-Reisen reicht die Zeit dann
oft nicht mehr, um noch Plätze auf anderen Schiffen
zu bekommen.
3. Ersatzperson
Bis 14 Tage vor Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Recht und Pflichten
aus dem Reisevertrag eintritt. Die MM-Touristik GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser
den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördlichen
Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem MM-Touristik
GmbH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
VI. Mindestteilnehmerzahl
Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl einer Ausschreibung nicht erreicht, kann die MM-Touristik GmbH
bis zum 21. Tage vor Reisebeginn die Reise absagen. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend
zurück; ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
VII. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise in den maßgeblichen Ländern durch politische
Unruhen, Veränderungen der Witterungsverhältnisse,
Krankheiten
oder eine sonstige Veränderung der lokalen Verhältnisse
erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt,
behalten wir uns vor, die Reise mit dieser Begründung auch in
Ihrem Interesse kurzfristig abzusagen.
Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
Kündigt der Reisende, so gelten die Rücktrittsbedingungen
laut V dieser Bedingungen, falls die Kündigung vor Reiseantritt
erfolgt. Wird die Reise im Falle höherer
Gewalt vom Reisenden nach Reiseantritt abgebrochen, behält die
MM-Touristik GmbH außer den Kosten für die
Flüge ein angemessenes Entgelt für die bereits abgewohnten
Reiseleistungen ein. Dafür ist andererseits
die MM-Touristik GmbH verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu
treffen, insbesondere, falls der Vertrag
die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden
zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die
Rückbeförderung sind
von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen
die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
VIII. Haftung des Reiseveranstalters
Die MM-Touristik GmbH haftet, wenn sie fremde Reisen oder
Reisebestandteile lediglich als Agent bzw. Agentur vermittelt,
nur für die gewissenhafte Auswahl der Reiseveranstalter und
für die ordnungsgemäße und wahrheitsgemäße
Mitteilung der
Umstände, die die MM-Touristik GmbH selbst bekannt sind. Sofern
wir die Reise selbst organisieren,
planen und zusammenstellen, haften wir wie ein ordentlicher Kaufmann
für:
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung,
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
3. die Richtigkeit der Beschreibung in unseren eigenen Katalogen und
die Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns angebotenen
und laut Reisebestätigung verkauften Leistungen,
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich
vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen
Orts- und Landesüblichkeit.
Die MM-Touristik GmbH haftet für ein Verschulden der von ihr selbst mit der Leistungserbringung betrauten Person.
Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine
Beförderung im See-, Luft-, Bahn oder Linienbusverkehr erbracht
und hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis
ausgestellt, so erbringt die MM-Touristik GmbH insoweit eine
Fremdleistung,
sofern sie in der Reiseausschreibung oder in der Reisebestätigung
ausdrücklich darauf hinweist. Es wird auf die
Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen hingewiesen.
IX. Beschränkung der Haftung
1. Viele der bereisten Länder gelten immer noch als
Entwicklungsländer, so dass Einschränkungen in Service,
Komfort und Hygiene akzeptiert werden müssen. Insbesondere handelt
es sich bei der von der MM-Touristik GmbH veranstalteten Reisen um
Erlebnisreisen. Zu der Art einer Erlebnisreise gehört es, dass
aufgrund von Straßenverhältnissen, Wettereinbrüchen,
behördlicher Willkür oder durch Unzuverlässigkeit der
lokalen Gesellschaften bei Inlandsflügen Umstellungen oder
Programmänderungen notwendig werden. Die MM-Touristik GmbH
schließt für solche widrigen Bedingungen ausdrücklich
die Haftung aus. Selbstverständlich entbindet diese
Einschränkung die MM-Touristik GmbH nicht von den sonstigen
Haftungen, wie sie in unseren Reisebedingungen beschrieben sind.
2. Die Haftung des Reiseveranstalters gegenüber dem
Reiseteilnehmer für Schäden, die nicht
Körperschäden sind,
ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden
des Reisenden weder vorsätzlich noch grob vorsätzlich
herbeigeführt wird, oder wenn die MM-Touristik GmbH für einen
dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens
eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für
Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die MM-Touristik GmbH aus
unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der MM-Touristik GmbH bei
Personenschäden bis Euro 75.000,- je Kunde und Reise.
Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der
Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.
3. Die MM-Touristik GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,
die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Bahnanschlüsse, Sportveranstaltungen,
Theaterbesuche, Ausstellungen, zusätzliche Ausflüge usw.) und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich
als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen die MM-Touristik GmbH ist
insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen
beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen
anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten
Vorraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Vorraussetzung
ausgeschlossen ist. Kommt der MM-Touristik GmbH die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu,
so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadelajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für
Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers
für Tod und Körperverletzung, sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern die MM-Touristik
GmbH in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet sie nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt
der MM-Touristik GmbH bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die
Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes.
X. Gewährleistung
1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der
Reisende Abhilfe verlangen. Die MM-Touristik GmbH
kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen
unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die MM-Touristik
GmbH
kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige
Ersatzleistung erbringt. Der Reisende
ist verpflichtet alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der
Störung beizutragen und eventuell
entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu
vermeiden. Der Reisende ist verpflichtet, die
Beanstandung unverzüglich anzuzeigen. Zuständig hierfür
ist zunächst der örtliche Vertreter im jeweiligen Zielgebiet.
Sollten die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen
Vertreter haben, hat sich der Reisende mit der MM-Touristik
GmbH direkt in Verbindung zu setzen.
2. Minderung
Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung
der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des
Reisepreises verlangen. (Minderung). Minderungsansprüche errechnen
sich aus der Wertdifferenz zwischen den gebuchten und den erhaltenen
einzelnen Reiseleistungen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der
Reisende schuldhaft unterlässt den Mangel anzuzeigen und Abhilfe
zu verlangen. Leistet die MM-Touristik GmbH innerhalb einer vom
Reisenden gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe oder wird
erklärt, dass eine Abhilfe nicht möglich ist, so kann der
Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag
kündigen. Der Reisende schuldet in diesem Fall den auf die
Anspruch genommenen Leistungen entfallende Teil des Reisepreises.
XI. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der
Reise müssen vom Reisenden innerhalb eines Monats
nach vertraglich vorgesehenem Reiseende gegenüber der MM-Touristik
GmbH angemeldet werden. Falls die
MM-Touristik GmbH die Ansprüche nicht anerkennt, wird darauf
hingewiesen, dass die Verjährungsfrist
für reisevertragliche Ansprüche nach dem Gesetz sechs
Monaten. beträgt. Ansprüche aus unerlaubter Handlung
verjähren in drei Jahren.
XII. Pass-, Visa-, Zoll- und Devisenbestimmungen
Die MM-Touristik GmbH verpflichtet sich, deutsche Reisende über die bei Angebotsabgabe aktuellen Pass-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Reiseantritt zu informieren. Für die Einhaltung aller der für
die Durchführung wichtigen Vorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich; Nachteile, die sich
aus der Nichteinhaltung ergeben gehen zu Lasten des Reisenden. Nichtdeutsche Staatsangehörige wenden sich
bitte an das zuständige Konsulat.
XIII. Insolvenzversicherung
Der Reisende erhält mit den Reiseunterlagen einen Reisesicherungsschein, der im Konkursfall der MM-Touristik
GmbH eine Rückerstattung des Reisepreises sichert.
XIV. Informationen
In den Reiseausschreibungen der MM-Touristik GmbH enthaltenen allgemeinen Informationen sind Bestandteil des Reisevertrages.
XV. Versicherungen
Zusammen mit der Bestätigung erhält der Kunde
Informationsbroschüren, die über preisgünstige
Reiseversicherungen
informieren. Es wird dringend der Abschluss einer
Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, sowie eines
Versicherungspaketes, das eine Reise-Krankenversicherung beinhaltet,
empfohlen.
Veranstalter:
MM-Touristik GmbH
Lexerstraße 4
79110 Freiburg
Tel.: 0761-2149440
Fax.: 0761-2149441
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