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Allgemeine Reisebedingungen der MM-Touristik GmbH

Sehr geehrter Kunde,

die Reisebedingungen sind auf der Grundlage der Empfehlungen des Deutschen Reisebüro Verbands erarbeitet worden und wurden von uns auf die spezifischen Belange der in unserem Hause ausgearbeiteten Reisen und Routen abgestimmt.

I. Anmeldung und Bestätigung
1. Ihre Anmeldung, die auch mündlich erfolgen kann, gilt als verbindliches Angebot. Der Reisevertrag kommt mit Eingang der Buchungsbestätigung seitens der MM-Touristik GmbH bei Ihnen rechtswirksam zustande.

2. Weicht unserer Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so unterrichten Sie uns bitte unverzüglich, wenn Sie mit der Änderung nicht einverstanden sind. Ansonsten gilt auch eine schlüssige Erklärung, wie z.B. die Leistung einer Anzahlung, die Leistung des vollständigen Reisepreises oder der Antritt der Reise als Genehmigung.

II. Bezahlung
Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung auf den Reisepreis von 10%, höchstens aber 250,- Euro pro Reiseteilnehmer fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung muss mindestens bis 21 Tage vor Beginn der Reise geleistet werden. Zahlung brauchen gemäß § 651k Abs. 3 BGB nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines geleistet werden.

III. Leistungen
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich 1. aus der Buchungsbetätigung, fürsorglich aus den Leistungsbeschreibungen, und 2. aus den besonderen Hinweisen im Prospekt.

IV. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von der MM-Touristik GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Gewährleistungsansprüche entstehen nur, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen, behalten wir uns vor, Preiserhöhungen im Bereich der Beförderungskosten, Hafen- oder Flughafengebühren prozentual auf den Reisepreis aufzuschlagen ebenso wie eine Verteuerung der Reise durch eine nachhaltige Wechselkursveränderung. In diesem Fall, wovon wir Sie unverzüglich, jedoch spätestens 21 Tage vor Reiseantritt, in Kenntnis setzen, sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn die Preiserhöhung mehr als 5 % beträgt. Das Gleiche gilt auch, wenn sich die Reiseleistungen erheblich ändern. Sie können statt dessen auch die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die MM-Touristik GmbH in der Lage ist, eine solche Reise aus ihrem Angebot ohne Mehrpreis für den Reisenden anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der MM-Touristik GmbH über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung dieser gegenüber geltend zu machen.

V. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
1. Rücktritt
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei der MM-Touristik GmbH. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann die MM-Touristik GmbH von dem Reisenden eine angemessene Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen verlangen. Bei Rücktritt des Reiseteilnehmers vom Reisevertrag vor Reiseantritt (Storno) kann die MM-Touristik GmbH anstelle der konkreten Berechnung der Rücktrittsentschädigung folgende pauschalisierte Stornoentschädigungen geltend machen:

Bei Rücktritt bis
60 Tage vor Reisebeginn: 50,- Euro
45 Tage vor Reisebeginn: 20%
30 Tage vor Reisebeginn: 30%
15 Tage vor Reisebeginn: 50%
5 Tage vor Reisebeginn oder später : 65%

Bei Reisen, in denen mehrtägige Schiffsreisen Bestandteil der Reise sind (z.B. Bei Galápagoskreuzfahrten), gelten besondere Stornoentschädigungen:

Bei Rücktritt bis
60 Tage vor Reisebeginn: 30%
30 Tage vor Reisebeginn: 60%
5 Tage vor Reisebeginn oder später: 80%

Der Reisende hat das Recht nachzuweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Bei Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung tritt der Reisende seine Ansprüche aus der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung bis zur Höhe der in diesem Abschnitt geregelten Stornohaftung an die MM-Touristik GmbH ab.

2. Umbuchung
Werden auf Wunsch des Reisenden nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung liegt, Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Person oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchung), so ist die MM-Touristik GmbH berechtigt, bis zum 30. Tag vor Reisebeginn Euro 25,- pro Person zu berechnen. Umbuchungen nach dem 30. Tag vor Reiseantritt sind grundsätzlich nur im Ausnahmefall überhaupt möglich, wenn sie organisatorisch einfach und problemlos zu bewerkstelligen sind. Insbesondere im Falle von Galapagos-Reisen reicht die Zeit dann oft nicht mehr, um noch Plätze auf anderen Schiffen zu bekommen.

3. Ersatzperson
Bis 14 Tage vor Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Recht und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die MM-Touristik GmbH kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem MM-Touristik GmbH als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

VI. Mindestteilnehmerzahl
Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl einer Ausschreibung nicht erreicht, kann die MM-Touristik GmbH bis zum 21. Tage vor Reisebeginn die Reise absagen. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück; ein weitergehender Anspruch besteht nicht.

VII. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise in den maßgeblichen Ländern durch politische Unruhen, Veränderungen der Witterungsverhältnisse, Krankheiten oder eine sonstige Veränderung der lokalen Verhältnisse erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, behalten wir uns vor, die Reise mit dieser Begründung auch in Ihrem Interesse kurzfristig abzusagen. Schadensersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen. Kündigt der Reisende, so gelten die Rücktrittsbedingungen laut V dieser Bedingungen, falls die Kündigung vor Reiseantritt erfolgt. Wird die Reise im Falle höherer Gewalt vom Reisenden nach Reiseantritt abgebrochen, behält die MM-Touristik GmbH außer den Kosten für die Flüge ein angemessenes Entgelt für die bereits abgewohnten Reiseleistungen ein. Dafür ist andererseits die MM-Touristik GmbH verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

VIII. Haftung des Reiseveranstalters
Die MM-Touristik GmbH haftet, wenn sie fremde Reisen oder Reisebestandteile lediglich als Agent bzw. Agentur vermittelt, nur für die gewissenhafte Auswahl der Reiseveranstalter und für die ordnungsgemäße und wahrheitsgemäße Mitteilung der Umstände, die die MM-Touristik GmbH selbst bekannt sind. Sofern wir die Reise selbst organisieren, planen und zusammenstellen, haften wir wie ein ordentlicher Kaufmann für:
1. die gewissenhafte Reisevorbereitung,
2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger,
3. die Richtigkeit der Beschreibung in unseren eigenen Katalogen und die Richtigkeit und Vollständigkeit der von uns angebotenen und laut Reisebestätigung verkauften Leistungen,
4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeit.

Die MM-Touristik GmbH haftet für ein Verschulden der von ihr selbst mit der Leistungserbringung betrauten Person.

Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im See-, Luft-, Bahn oder Linienbusverkehr erbracht und hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringt die MM-Touristik GmbH insoweit eine Fremdleistung, sofern sie in der Reiseausschreibung oder in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hinweist. Es wird auf die Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen hingewiesen.

IX. Beschränkung der Haftung
1. Viele der bereisten Länder gelten immer noch als Entwicklungsländer, so dass Einschränkungen in Service, Komfort und Hygiene akzeptiert werden müssen. Insbesondere handelt es sich bei der von der MM-Touristik GmbH veranstalteten Reisen um Erlebnisreisen. Zu der Art einer Erlebnisreise gehört es, dass aufgrund von Straßenverhältnissen, Wettereinbrüchen, behördlicher Willkür oder durch Unzuverlässigkeit der lokalen Gesellschaften bei Inlandsflügen Umstellungen oder Programmänderungen notwendig werden. Die MM-Touristik GmbH schließt für solche widrigen Bedingungen ausdrücklich die Haftung aus. Selbstverständlich entbindet diese Einschränkung die MM-Touristik GmbH nicht von den sonstigen Haftungen, wie sie in unseren Reisebedingungen beschrieben sind.

2. Die Haftung des Reiseveranstalters gegenüber dem Reiseteilnehmer für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob vorsätzlich herbeigeführt wird, oder wenn die MM-Touristik GmbH für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Für Schadensersatzansprüche des Kunden gegen die MM-Touristik GmbH aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der MM-Touristik GmbH bei Personenschäden bis Euro 75.000,- je Kunde und Reise. Dem Kunden wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

3. Die MM-Touristik GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Bahnanschlüsse, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, zusätzliche Ausflüge usw.) und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden. Ein Schadensersatzanspruch gegen die MM-Touristik GmbH ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Vorraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Vorraussetzung ausgeschlossen ist. Kommt der MM-Touristik GmbH die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadelajara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA und Kanada). Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung, sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern die MM-Touristik GmbH in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet sie nach den für diese geltenden Bestimmungen. Kommt der MM-Touristik GmbH bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes.

X. Gewährleistung
1. Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Die MM-Touristik GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die MM-Touristik GmbH kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reisende ist verpflichtet alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Der Reisende ist verpflichtet, die Beanstandung unverzüglich anzuzeigen. Zuständig hierfür ist zunächst der örtliche Vertreter im jeweiligen Zielgebiet. Sollten die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter haben, hat sich der Reisende mit der MM-Touristik GmbH direkt in Verbindung zu setzen.

2. Minderung
Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen. (Minderung). Minderungsansprüche errechnen sich aus der Wertdifferenz zwischen den gebuchten und den erhaltenen einzelnen Reiseleistungen. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt den Mangel anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Leistet die MM-Touristik GmbH innerhalb einer vom Reisenden gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe oder wird erklärt, dass eine Abhilfe nicht möglich ist, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Der Reisende schuldet in diesem Fall den auf die Anspruch genommenen Leistungen entfallende Teil des Reisepreises.
XI. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen vom Reisenden innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehenem Reiseende gegenüber der MM-Touristik GmbH angemeldet werden. Falls die MM-Touristik GmbH die Ansprüche nicht anerkennt, wird darauf hingewiesen, dass die Verjährungsfrist für reisevertragliche Ansprüche nach dem Gesetz sechs Monaten. beträgt. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

XII. Pass-, Visa-, Zoll- und Devisenbestimmungen
Die MM-Touristik GmbH verpflichtet sich, deutsche Reisende über die bei Angebotsabgabe aktuellen Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Reiseantritt zu informieren. Für die Einhaltung aller der für die Durchführung wichtigen Vorschriften ist der Reisende selbst verantwortlich; Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben gehen zu Lasten des Reisenden. Nichtdeutsche Staatsangehörige wenden sich bitte an das zuständige Konsulat.

XIII. Insolvenzversicherung
Der Reisende erhält mit den Reiseunterlagen einen Reisesicherungsschein, der im Konkursfall der MM-Touristik GmbH eine Rückerstattung des Reisepreises sichert.

XIV. Informationen
In den Reiseausschreibungen der MM-Touristik GmbH enthaltenen allgemeinen Informationen sind Bestandteil des Reisevertrages.

XV. Versicherungen
Zusammen mit der Bestätigung erhält der Kunde Informationsbroschüren, die über preisgünstige Reiseversicherungen informieren. Es wird dringend der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung, sowie eines Versicherungspaketes, das eine Reise-Krankenversicherung beinhaltet, empfohlen.

Veranstalter:
MM-Touristik GmbH
Lexerstraße 4
79110 Freiburg
Tel.: 0761-2149440
Fax.: 0761-2149441

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